Sunclub Reisen AG Im Unterzelg 4 8965 Berikon Tel: 056 631 88 11 Fax: 056 633 68 87 info@sunclub-reisen.ch

                     

 

 

 

  

Reisebedingungen Sun Club
 
                                                              

1. Buchungsgebühr
Für Einzelleistungen wie Miete, Nur-Flug berechnen wir eine Buchungsgebühr von Fr. 40.– pro Auftrag.

2. Haftung Pauschalreisen
Gemäss neuem Bundesgesetz über Pauschalreisen Artikel 14, 15 und 18.
Art. 14 Haftung
1) Der Veranstalter haftet dem Konsumenten für die gehörige Vertragserfüllung unabhängig davon, ob er selbst oder andere Dienstleistungsträger die vertraglichen Leistungen zu erbringen haben.
2) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nichtgehöriger Erfüllung des Vertrages.
Art. 15 Ausnahmen
1) Der Veranstalter haftet dem Konsumenten nicht,wenn die Nichterfüllung oder die nichtgehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:
a. auf Versäumnisse des Konsumenten;
b. auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
c. auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der Veranstalter, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.
Art. 18 Sicherstellung
1) Der Veranstalter muss für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und die Rückreise des Konsumenten sicherstellen.  Sunshine Reisen Waldstatt (welcher Sun Club übernommen hat) erfüllt diese Forderung, indem sie Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche ist.

3. Programmänderungen
Sun Club  behält sich vor, Änderungen im Reiseplan vorzunehmen, wenn sie als Folge von geänderten Beförderungsplänen oder aus Gründen ausserhalb ihres Einflusses notwendig werden.  Im Falle einer Annullierung werden bereits bezahlte Beträge ohne weitergehende Verpflichtungen unverzüglich zurückerstattet. Im Falle von notwendigen Änderungen trägt der Reisende eventuelle Mehrkosten. Preisminderungen werden erstattet.

4. Beanstandungen
Beanstandungen sind unverzüglich am Ferienort vorzutragen, um eine schnelle Beseitigung zu erwirken. Wenden Sie sich zu diesem Zweck an den Natunion-Betreuer, Hotelier oder sonstigen Vertreter des Leistungsträgers. Sollte dieser den Grund Ihrer Beanstandungen nicht beseitigen, so haben Sie sich dies schriftlich bestätigen zu lassen.
Beanstandungen müssen innert zehn Tagen nach Ende der gebuchten Ferienreise schriftlich bei Sun-Club-Reisen eintreffen, da sonst jeder Schadenersatzanspruch erlischt.

5. Annullation und Umbuchung 
Die  Annullation und Umbuchungkosten betragen in % des Totalpreises : Arrangement mit Flügen oder Fähren: Ab Buchungsdatum bis 61 Tage vor Abreise 40%  60-1 Tag vor Abreise 90% , am Abreisetag 100%
Nur Unterkunft: ab Buchungsdatum bis 61 Tage vor Abreise 10% (mindestens jedoch Fr. 120.-), 60- 30 Tage 25%, 29-15 Tage 75%,  14 Tage und weniger 100%.

6. Preiserhöhungen
Preisänderungen auch nach Rechnungsstellung bleiben vorbehalten für Faktoren, die von uns nicht beeinflussbar sind, wie Wechselkursänderungen, Flugpreisänderungen und Gebühren.

Es gilt schweizerisches Recht mit Gerichtsstand in Waldstatt ARh